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Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

Anforderungen an einen Lehrbetrieb

Anforderungen an Lehrbetrieb

Anforderungen

Aktuell bilden im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern rund 29 Betriebe den Nachwuchs in der Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS) aus. Insgesamt absolvieren 250 Lernende die AGS-Ausbildung (Stand Januar 2020).

Der Lehrbetrieb trägt in der beruflichen Grundbildung die Gesamtverantwortung. Im Lehrbetrieb eignen sich die Lernenden alle nötigen praktischen Fähigkeiten und Haltungen an, vertiefen ihre Kenntnisse und lernen, diese adäquat anzuwenden.

Lehrbetrieb werden

Für die Ausbildung von Lernenden FaGe oder AGS muss Ihr Betrieb über die Bildungsbewilligung der Erziehungsdirektion verfügen. Welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss und wie Sie die Bildungsbewilligung erhalten, erfahren Sie über den Link in der Infobox. Verfügt Ihr Betrieb bereits über eine Bildungsbewilligung im Beruf FaGe oder Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe), können Sie die neue zweijährige Grundbildung AGS ohne weitere Auflagen anbieten.

Wenn Ihr Betrieb nicht alle Arbeitsgänge abdeckt, welche die Verordnung über die berufliche Grundbildung verlangt, können Sie einen Lehrbetriebsverbund eingehen.

Lehraufsicht und Beratung

Die Lehraufsicht obliegt der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Neben der Abklärung von Ausbildungsvoraussetzungen der Betriebe und der Ausstellung von Ausbildungsberechtigungen umfasst die Lehraufsicht auch die Beratung in Krisensituationen sowie das Lehrvertragswesen.

Kontakt

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Barbara Rebsamen
031 633 88 87
E-Mail

Ausbildungskonzept

Ein wichtiger Bestandteil des Ausbildungsauftrags ist das Erstellen eines Ausbildungskonzeptes welches den betrieblichen Ausbildungsplan abbildet. Um die Lernenden zu einem guten Abschluss und späteren Erfolg im Berufsleben zu begleiten, ist es entscheidend, einen Ausbildungsplan zu verfolgen, in welchem die Rahmenbedingungen und die Organisation der betrieblichen Ausbildung definiert sind.

Das Ausbildungskonzept definiert z.B. die inhaltliche und zeitliche Gliederung, welche alle angestrebten Fertigkeiten und Kenntnisse enthält und die anhand des Bildungsprogramms geplant werden. Ebenso werden Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Personen, welche am Ausbildungsprozess beteiligt sind, festgelegt. Eine Übersicht über die Inhalte, welche im Ausbildungskonzept enthalten sein sollten, finden Sie im Leitfaden (rechts in der Infobox).

Für die Stimmigkeit des Ausbildungsplans ist eine enge Absprache mit den Lernorten Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurse notwendig. Die einzelnen Ausbildungseinheiten sollten so angeordnet sein, dass betriebliche und schulische Inhalte sinnvoll ineinandergreifen und bestenfalls aufeinander aufbauen.

Denken Sie auch bereits an die Zeit nach der Ausbildung – schließlich wollen Sie Ihren Nachwuchs nach erfolgreichem Abschluss sicher gerne im Betrieb behalten. Ein sorgfältig geplanter Ausbildungsverlauf mit klaren Rahmenbedingungen wirkt sich positiv auf das Erleben des Arbeitsumfeldes und die längerfristige Berufsbindung der Lernenden aus.

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie verschiedene Konzeptbeispiele sowie die Vorlage für ein Inhaltsverzeichnis.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

Berufsbildner/innen

Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner vermittelt den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb. Die/der verantwortliche Berufsbildner/in (BB) wird im Lehrvertrag aufgeführt. In grösseren Betrieben ist es üblich, dass für übergeordnete Bildungsaufgaben neben den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern ein/e Bildungsverantwortliche/r (BBV) zuständig ist. Die BBV koordiniert alle bildungsrelevanten Themen mit den Berufsbildenden und den Lernenden.

Höchstzahl der Lernenden in einem Lehrbetrieb

Die Berechnung der Höchstzahl der Lernenden im Lehrbetrieb wird in der AGS Bildungsverordnung im Artikel 11 beschrieben:

  • Betriebe, welche eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu mindestens 60 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden.
  • Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden.
  • Als Fachkraft gilt, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder über ein eidgenössisches Berufsattest im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
  • In besonderen Fällen kann die kantonale Behörde einem Betrieb, der seit mehreren Jahren Lernende mit überdurchschnittlichem Erfolg ausgebildet hat, die Überschreitung der Höchstzahl der Lernenden bewilligen.
Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie eine Checkliste zur Einführung von neuen Berufsbildenden.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

Jugendschutz

Jugendarbeitsschutz – Umsetzung der neuen Altersgrenze

Immer mehr Jugendliche steigen jünger als bisher ins Berufsleben ein. Der Bundesrat hat deshalb das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Die Senkung geht einher mit verstärkten Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Dadurch dürfen Personen, die in der Ausbildung stehen, diese Arbeiten ausführen, wenn begleitende Massnahmen getroffen werden. SAVOIRSOCIAL und OdASanté haben die gefährlichen Arbeiten sowie die Massnahmen für den Beruf Assistent/in Gesundheit und Soziales erarbeitet. Diese sind im Anhang 2 dem Bildungsplan hinzugefügt worden.

Die berufsspezifischen begleitenden Massnahmen wurden am 1. Mai 2017 vom Bund in Kraft gesetzt. Die betroffenen Lehrbetriebe wurden durch das Berufsbildungsamt über die Umsetzung informiert. Die Bildungsbewilligungen der Lehrbetriebe werden überprüft. Dazu erhalten die Betriebe Unterlagen zur Selbstdeklaration. Wenn die Massnahmen umgesetzt werden können, wird die Bildungsbewilligung ergänzt. Können die Massnahmen nicht umgesetzt oder eingehalten werden, erhält der Betrieb allenfalls eine Bildungsbewilligung mit Auflagen oder Einschränkungen.

Lehrbeginn schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren

Jugendliche, die im Alter von 14 Jahren ihre obligatorische Schulpflicht abgeschlossen haben, können auf Gesuch hin eine berufliche Grundbildung beginnen. Auf der verlinkten Seite des Amtes für Wirtschaft des Kantons Bern finden Sie ein Merkblatt zur Anmeldung von Jugendlichen unter 15 Jahren. Ebenso die Beschreibung des Prozesses, der für eine solche Anstellung eingehalten werden muss, um eine Bewilligung zu erhalten.

Gesetzliche Grundlagen zu Arbeitszeiten

Das MBA gibt die gesetzlichen Grundlagen vor, welche minimalen/maximalen Arbeitseinsätze für welche Altersklassen von Lernenden FaGe und AGS erlaubt sind. Es informiert über die Regelungen betreffend Arbeitszeiten und -tagen, Sonn- und Feiertage, Ruhezeit, Nachtdienst und Anzahl Einsatztagen am Stück. Mehr dazu in der Downloadbox.

Gesetzliche Grundlagen zum ÜK-Besuch

«Den Lernenden entstehen für den Besuch der überbetrieblichen Kurse keine Kosten (Art. 21, Abs. 3 BBV).» Dies bedeutet, dass der Lehrbetrieb alle Kosten zu tragen hat, welche den Lernenden durch den Besuch der überbetrieblichen Kurse entstehen. Mehr Informationen finden Sie via der hier bereitgestellten Unterlagen.

Ausbildungsverbünde

Kleinere Betriebe können die für die Ausbildung geforderten Bedingungen meistens nicht alleine erfüllen. Die Lösung ist in diesen Fällen, Verbünde mit anderen Betrieben zu bilden.

Nutzen für Ihren Betrieb

  • Administrative Entlastung

  • Finanzielle Entlastung

  • Zeitliche und personelle Entlastung

Nutzen für das Gesundheitswesen

  • Ausschöpfen des Potentials an „brachliegenden“, zusätzliche Lehrstellen

  • Erhöhung des Angebots an Lehrstellen

  • Gewährleistung der Grundversorgung

Folgende Arten von Ausbildungsverbünden sind möglich:

Ergänzungsbildung

Ein Lehrbetrieb kann den grössten Teil der betrieblichen Bildung selber abdecken und schliesst sich für den fehlenden Teil mit einem Partnerbetrieb oder mit einer Ausbildungsstätte zusammen. Dies wird in der Bildungsbewilligung als Auflage festgehalten und ist verbindlich. Der Partnerbetrieb wird im Beiblatt des Lehrvertrages festgehalten.

Kleinverbund

Mehrere Organisationen mit komplementären Tätigkeitsgebieten schliessen sich zu einem Verbund zusammen und decken so die betriebliche Ausbildung ab:

  • Ein Betrieb übernimmt die Leitfunktion, benötigt eine Bildungsbewilligung und vertritt den Verbund nach aussen.

  • Der Leitbetrieb schliesst den Lehrvertrag über die gesamte Lehrzeit ab.

  • Die beteiligten Betriebe regeln die Zuständigkeiten in einem schriftlichen Vertrag und einer Leistungsvereinbarung.

Grossverbund

Eine rechtsverbindliche Trägerschaft, z.B. eine Lehrmeistervereinigung oder ein Branchenverband (z.B. Spitex Kantonalverband), gewinnt eine grössere Anzahl Organisationen, die gemeinsam 20 oder mehr Auszubildende jährlich im gleichen Lehrberuf ausbilden. Die Trägerschaft setzt eine Verbunds-Geschäftsführung ein, die ein professionelles Berufsbildungsmanagement aufzieht.

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie ein Konzept Ausbildungsverbund als Beispiel.

GOOD PRACTICE – FAGE/AGS

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Konzept der Lern- und Arbeitsgemeinschaft

Lern- und Arbeitsgemeinschaft

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Das pädagogische Konzept der Lern- und Arbeitsgemeinschaft (LAG) ist eine Form der Auszubildendenbetreuung im Betrieb. In den letzten Jahren hat es in der Schweiz – mit dem USZ in einer Vorreiterrolle – an Beachtung gewonnen.

Definition der LAG

In der LAG betreuen Lernende/Studierende aus unterschiedlichen Ausbildungsphasen und Ausbildungsprogrammen gemeinsam mit dem/der Berufsbildner/in (BB) die ihnen zugeteilten Patient/innen auf der Grundlage des Modells Cognitive Apprenticeship und des Bezugspflegesystems.

Die LAG ermöglicht damit die Kontinuität des Lernens und der Versorgung der Patient/innen.

Eine LAG findet grundsätzlich immer dann statt, wenn der/die Berufsbildner/in mit mindestens einer Lernenden/Studierenden zusammenarbeitet.

Im Rahmen einer LAG versorgen bis zu vier Lernende/Studierende aus verschiedenen Ausbildungsjahrgängen gemeinsam mit dem/der BB eine Gruppe von Patient/innen. Das Fachwissen der Auszubildenden ist sehr unterschiedlich. Ziel ist es, diese Vielfalt zu nutzen, um ohne Hierarchien mit- und voneinander zu lernen. Gefördert wird so die Sozialkompetenz, welche gerade für die Arbeit in heterogenen Teams und im «Skill-Grade-Mix» gefragt ist.

Merkmale der LAG

  • Kontinuität des Lernens bei gleichzeitiger Pflege von Patienten
  • Einbringung individueller Expertise in Teams/Tandems mit verschiedenen Pflegedisziplinen
  • Peer-Teaching
  • interprofessionell, -disziplinär und -generationell
  • sorgfältiges Absprechen zwischen Beteiligten
  • Anzahl betreuter Patienten variabel
  • Schicht-unabhängig
  • Ziel, 80% der Ausbildungszeit abzudecken

(Quellen: Rhyner et al. (2018): Die Lernenden übernehmen das Abteilungsruder. SBK 2018 (01), 16-18.; Präsentation USZ (2019): Die LAG – ein etabliertes, innovatives Konzept am USZ, Veranstaltung BZ Pflege «Pflege der Zukunft», 23.01.2019.)

In der Download-Box finden Sie ein Beispiel eines LAG-Bildungskonzeptes. Wir danken Annelies Ryser herzlich für die Zurverfügungstellung.

Literatur

Küng, R. et al. (2016): Heute viel gelernt? Dann warst du sicher in der Lern- und Arbeitsgemeinschaft! Bülach, Schweiz.

Panfil, E. et al. (2017): Die Lern- und Arbeitsgemeinschaft: ein Konzept für situiertes, interdisziplinäres, kollaboratives und intergenerationelles Lernen und Arbeiten in der Praxisausbildung. PADUA 12 (4), 257-264.

LAG Verantwortung plus

Eine reguläre LAG kann gesteigert werden als Variante mit erweiterter Verantwortung und erhöhtem Komplexitätsgrad. Hier wird die volle Betreuung einer ganzen Station, dem Austausch mit anderen Berufsgruppen sowie die involvierten Organisationsarbeiten den Auszubildenden einer LAG übertragen. Dadurch steigt ihre Involvierung, das Verpflichtungs- und Verantwortungsgefühl.

Dieser Lernform geht eine sorgfältige Vorbereitung voraus, während der die BB ihren Auszubildenden diejenigen Patienten zuteilen, für die sie dann verantwortlich sein werden. Auch die Führung des Sekretariats zählt an diesem Tag zu den Aufgaben der LAG+.

Die BB bleiben derweil im Hintergrund: Sie achten auf das Einhalten von Kompetenzen und Verantwortungsbereichen der Lernenden/Studierenden, stehen für Fragen und Unklarheiten zur Verfügung und nehmen bei komplexeren Vorgängen ihre Rolle wieder voll ein.

(Quelle: Rhyner et al. (2018): Die Lernenden übernehmen das Abteilungsruder. SBK 2018 (01), 16-18.)

Literatur

Collins, J. et al. (1989): Cognitive Apprenticeship: Teaching the crafts of reading, writing, and mathematics. In: Resnick, L. (Hrsg.): Knowing, learning and instruction. Hillsdale: Lawrence Erlbaum.

Küng, R. (2014): Eine meisterhafte Ausbildung. Das Bildungskonzept der «Kognitiven Meisterlehre» am Universitätsspital Zürich. Krankenpflege, 107 (2), 18-20.

Papathomas, L., Kuhn, D. (2017): Learning to argue via apprenticeship. Journal of Child Psychology 159, 129-139.

Cognitive Apprenticeship

Ein Element des LAG-Konzeptes ist das Modell «Cognitive Apprenticeship». Dieses befähigt die Lernenden, anhand direkter Instruktion schrittweise zu eigenständigem Handeln überzugehen und Lernen als «sozialen Prozess» zu verstehen (Papathomou & Kuhn, 2017).

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(Quellen: Rhyner et al. (2018): Die Lernenden übernehmen das Abteilungsruder. SBK 2018 (01), 16-18.; Präsentation USZ (2019): Die LAG – ein etabliertes, innovatives Konzept am USZ, Veranstaltung BZ Pflege «Pflege der Zukunft», 23.01.2019.)

Literatur

Küng, R. et al. (2018): Ein zentrales pädagogisches Modell für die Praxisausbildung: „Cognitive Apprenticeship“. Das Potenzial des CAS-Modells im Kontext der Kriterien für „guten Unterricht“. PADUA (2018), 13 (2), 115–123.

Modeling mit MetaLog

Die Methode Modeling mit MetaLog lässt sich problemlos in den Berufsalltag mit Lernenden und Studierenden anwenden. Sie lässt sich überall dort anwenden, wo Menschen im Zentrum des beruflichen Handelns stehen.

Es ermöglicht Berufsbildenden und Tagesbezugspersonen im Alltag, ihr Wissen und ihre Überlegungen an die Studierenden und Lernenden weiterzugeben.

Ein grosser Teil der gesamten Ausbildungsdauer findet in der Praxis statt. Dabei orientieren sich Lernende und Studierende an ihren Berufsbildenden und Tagesbezugspersonen. Sie schauen Ihnen jeden Tag zahlreiche Handlungen ab. Diese Wirkung können Sie vervielfältigen, indem Sie Ihr Wissen sprachlich weitergeben und die Lernenden und Studierenden im Erlagen von Wissen und Erfahrungen unterstützen:

  • Ihre Überlegungen zugänglich machen
  • Ihre Handlungen benennen und begründen 
  • Ihr Wissen sichtbar machen
  • Lernmomente situativ schaffen 

Eine Präsentation über die Methode Modeling mit MetaLog stellen Ihnen die Fachbereichsleitungen Überbetriebliche Zusammenarbeit zur Verfügung. Kurzer Beschrieb, Fachartikel, Videos mit Beispielszenen und mehr geben Ihnen Einblicke (Klick auf Pfeile oder auf Bildelemente).

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