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Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

AGS Nachholbildung nach Art. 32 BBV

Ausbildungsvarianten_Art 32

Der Weg für Erwachsene zum EBA AGS

Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Erwachsene, welche zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Weitere Informationen finden Sie in der Linkbox rechts.

Ausbildungsberatung Art. 32 BBV

Mittelschul- und Berufsbildungsamt
031 636 79 00
E-Mail

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