icons / documenticons / scrolltopicons / documenttrash-o
Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales

Ausbildungsvarianten_AGS regulär

Die zweijährige Grundbildung

Die zweijährige berufliche Grundbildung ist wie die drei- oder vierjährige Grundbildung in einer Bildungsverordnung geregelt und führt zu einem eidgenössisch anerkanntem Berufsabschluss. Sie dient der Vermittlung von Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen. 

Im August 2011 startete im Kanton Bern erstmals die zweijährige Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS) mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Als Lehrbetriebe eignen sich Spitäler, Alters-, Behinderten- und Pflegeheime sowie Spitexorganisationen und Institutionen der Psychiatrie. Sind Sie interessiert, als Lehrbetrieb Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales auszubilden? Dann lesen sie unseren Flyer zur Grundbildung AGS. Weitere ausführliche Informationen zur Ausbildung und zur Zielgruppe finden Sie hier.

Bildungsverordnung (BiVo) & Bildungsplan

Jedem Beruf liegt eine Bildungsverordnung (BiVo) zugrunde sowie ein Bildungsplan. Die BiVo enthält die grundsätzlichen Regelungen zu einem Beruf, dazu gehört ein Bildungsplan, der die Ausbildungsinhalte beschreibt. Änderungen der BiVo liegen in der Verantwortung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Änderungen des Bildungsplanes in der Kompetenz der Kommission B&Q.

Quelle: Berufsbildung Schweiz

 

5-Jahresüberprüfung Bildungsverordnung

Auswertungsbericht AGS

Die Bildungsverordnung gibt vor, dass mindestens alle 5 Jahre der Bildungsplan der beruflichen Grundbildung AGS EBA überprüft werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ).

2018 fand aus diesem Grund eine schweizweite Befragung der drei Lernorte sowie der Chefexpert/-innen statt. Die umfänglichen Ergebnisse der Befragung können Sie dem Bericht – hier in der Download-Box – entnehmen. Die Vorstände der Trägerschaft, OdASanté und SAVOIRSOCIAL, zogen hauptsächlich folgende Schlüsse aus der Studie:

  • es ist keine Revision oder Teilrevision der Bildungsverordnung sowie des Bildungsplans AGS nötig
  • bis 2021 sollen Arbeitsgruppen der Praxis überarbeitete Versionen von Lerndokumentation und Bildungsbericht zur Verfügung stellen

Ausbildungshandbuch und Lehrmittel

Das Ausbildungshandbuch und das Lehrmittel für die zweijährige Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales können beim Verlag Careum bestellt werden.

Bild Ausbildungshandbuch

Die Lehrmittel können hier bestellt werden. 

Handbuch betriebliche Grundbildung

Das eBook betriebliche Grundbildung ist in der zweiten Auflage erhältlich. Die bisherige Form des eBooks wurde beibehalten. Der Inhalt ist identisch mit der Druckversion des Handbuchs.

Des Weiteren publiziert das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung (SDBB) eine Reihe von Erklärvideos in drei Sprachen, die sich für das Selbststudium und den Fernunterricht eignen. Erschienen sind bereits drei Erklärungsvideos für die Benutzung und für den Bestellvorgang. Die drei Filme werden mit einem Download-Dokument für Notizen ergänzt. Darin können Nutzer/innen Hinweise und Ergänzungen vermerken. Ebenfalls sind zwei Erklärvideos zum Bildungsbericht sowie eines zum Lehrvertrag realisiert worden (Links s. Linkbox).

Nach oben