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Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

Lehrbetrieb

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Ausbildungsverpflichtung

Die Ausbildungsverpflichtung im Kanton Bern wurde 2014 in die ordentliche Gesetzgebung aufgenommen. Damit werden alle Betriebe dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer strukturellen Möglichkeiten an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit qualifiziertem Personal in nichtuniversitären Gesundheitsberufen zu leisten.

Die Ausbildungsverpflichtung dient somit der Gewährleistung der Versorgungsziele, dies auch im Interesse der verpflichteten Betriebe. Messgrösse für die Höhe der Ausbildungsverpflichtung sind das Ausbildungspotenzial der Betriebe. Jeder Ausbildungsbetrieb wurde diesbezüglich eingestuft und aufgezeigt welche Ausbildungsleistung pro Jahr erwartet wird. Wird diese unterschritten, muss der Betrieb eine Ausgleichszahlung leisten. Von einer Anwendung dieser Sanktion wird abgesehen, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass für die Unterschreitung der Vorgabe kein eigenes Verschulden vorliegt.

Mehr zur Bildungsbewilligung für Lehrbetriebe

OdACloud Kapitel:
Anforderungen an einen Lehrbetrieb

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie ein Förderinstrument zur erfolgreichen Erfüllung der Ausbildungsverfügung.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

Koordination der Ausbildung

Zur Koordination der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe in Kontakt.

GSI: FA AVG

Die GSI verwendet zur Kommunikation mit den Betrieben die Internetplattform «FA AVG – Fachapplikation Ausbildungsverpflichtung nicht-universitärer Gesundheitsberufe». Relevante Informationen wie Vorgänge, Informationsmails oder Deadlines seitens der Direktion werden über diese Plattform an die Kontaktpersonen in den Betrieben geschickt. Auch das Manual Ausbildungsverpflichtung ist dort abgelegt. Zugang dazu finden Sie über das BE-Login.

Überbetriebliche Zusammenarbeit

Die Fachbereiche Überbetriebliche Zusammenarbeit (ÜZA) unterstützen regional die Betriebe in ihrer Ausbildungsfunktion. Sie sind Teil der Regionalstellen und stellen auf OdACloud, öffentlich wie im Login-Bereich, ihre Dienstleistungen dar. Dazu gehören regelmässige Austausch- und Coaching-Formate, Übersichtsdokumente, Fachexpert/innen-Pools uvm.

Kontakt GSI

GSI
Gesundheitsamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8

031 633 79 65

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