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Kantonale Rahmenbedingungen

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Zusammenarbeit GSI – BKD – medi – OdA

Zusammenhänge zwischen amtlichen Stellen, medi und Praxis

Innerhalb des gesundheitlichen Ausbildungssystems stehen die Praxisbetriebe als ein Element des Netzwerkes da. In den folgenden Abschnitten werden die Zusammenhänge und das Verhältnis zu den übrigen involvierten Partnern erklärt.

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Verhältnis zwischen GSI und Praxis

Die Gesundheitsbetriebe im Kanton Bern unterstehen einer gesetzlichen Ausbildungspflicht für die versorgungsnotwendigen nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Das Gesundheitsamt in der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ist für die operative Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung gemäss den Bestimmungen des Spitalversorgungs- und Sozialhilfegesetzes zuständig. Mit der Ausbildungsverpflichtung stellt der Kanton das für die Gesundheitsversorgung der bernischen Bevölkerung notwendige Fachpersonal sicher.

Aufgrund von Berechnungsschlüsseln, welche das Ausbildungspotential der Betriebe berücksichtigen, bestimmt die GSI die Ausbildungsleistung jeder Praxisinstitution im Kanton. Die Ausbildungsleistung wird jährlich mit einer Verfügung festgesetzt und durch die GSI entschädigt. Erfüllt ein Betrieb seinen Ausbildungsauftrag nicht, muss er eine Sanktion in Form einer Ausgleichszahlung leisten.

Verhältnis zwischen BKD und medi

Für die schulische Bildung ist die Erziehungsdirektion verantwortlich. Der entsprechende Bildungsauftrag für medizin-technische Radiologie sowie für die übrigen Studiengänge am medi erfolgt durch einen Leistungsvertrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Im Leistungsvertrag werden nebst der Überwachung der qualitativen und finanziellen Vorgaben auch Richtlinien zur Anzahl der jährlichen benötigten Studienabschlüsse erlassen. Das Curriculum stützt sich auf den nationalen Rahmenlehrplan, welcher durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen wird.

Verhältnis zwischen medi und Praxis

Die Rechte und Pflichten zwischen dem medi und den Praxisbetrieben richten sich nach der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF). Darin ist unter anderem auch aufgeführt, dass der Bildungsanbieter die Verantwortung über die ganze Ausbildung trägt. Die Sicherung der für die Studierenden benötigen Praktikumsplätze erfolgt über eine jährliche Vereinbarung zwischen dem medi und den Praktikumsbetrieben. Wie in der oben erwähnten MiVo HF vorgeschrieben, überprüft das medi regelmässig die Ausbildungsqualität der Praktikumsbetriebe.

Mit den oben erwähnten Regelungen stellt das medi die curricular vorgegebenen Praktika gegenüber den Studierenden sicher. Die Entschädigung für die im Praktikum geleistete Arbeit der Studierenden entrichtet der Praktikumsbetrieb dem medi mit der Ausbildungsentschädigung. Mit dieser Entschädigung erhalten die Studierenden einen Lohn, welcher ihnen durch das medi ausbezahlt wird.

Mitwirken der OdA

Die OdA Gesundheit Bern unterstützt die Ausbildungsbetriebe in der Ausübung ihrer Ausbildungsleistung mit der Plattform OdACloud. Aufgrund des aus der Praxis formulierten Bedürfnisses nach Unterstützung bei der Bewältigung des Ausbildungsalltags wird die OdACloud aufgebaut. Diese hat zum Ziel, den Weg zu relevanten Stellen, Informationen und Dokumenten zu verkürzen und ergänzende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Gerade auch Personen, die neu mit der Ausbildungstätigkeit in der Praxis betraut werden, soll diese Dienstleistung zu Gute kommen.

Daneben setzt die OdA Gesundheit Bern, im Auftrag der GSI, Massnahmen für das kantonale Berufsmarketing für 14 nicht-universitäre Gesundheitsberufe um, u.a. für die Fachpersonen Operationstechnik.

Finanzierungsmodell

Die Ausbildungsverpflichtung für Betriebe der nicht-universitären Gesundheitsberufe legt fest, dass zwischen Kanton, Betrieben und Bildungsinstitution ein Geldfluss in unterschiedliche, ausgleichende Richtungen stattfindet. Sämtliche HF-Studiengänge unterliegen dem folgenden finanziellen Steuerungsmodell:

ausbildungsentschädigung

Studierendenlohn

Die Studierenden sind während ihrer Ausbildung zu dipl. Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF am medi angestellt. Von eben diesem erhalten sie während der Ausbildung ein Gehalt pro Jahr (inkl. 13. Monatsgehalt) von:

1. Ausbildungsjahr CHF 10’400
2. Ausbildungsjahr CHF 13‘000
3. Ausbildungsjahr CHF 15’600

Ausbildungsentschädigung für Betriebe

Die Betriebe im Kanton Bern, wo die Operationstechnik-Studierenden ihre Praktikumsphasen absolvieren, erhalten vom Kanton eine Ausbildungsentschädigung von CHF 300.- pro Praktikumswoche. Damit wird eine Ausbildungsleistung von 7 Stunden pro Praktikumswoche abgegolten. Die Ausbildungsentschädigung wird über die Internetplattform FA AVG abgewickelt.

Praktikumsentschädigung für Bildungsinstitution

Die Praktikumsbetriebe bezahlen dem medi eine vom Kanton vorgegebene Praktikumsentschädigung als Abgeltung für die Arbeitsleistung der Studierenden im Praktikum. Das medi wiederum finanziert mit dieser Praktikumsentschädigung den garantieren Lohn der Studierenden. Dieser Prozess wird direkt zwischen den Betrieben und der entsprechenden Bildungsgangleitung geregelt.

Kontakt GSI

GSI
Spitalamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8

031 633 79 65
E-Mail

Kontakt medi

medi
Operationstechnik
Max-Daetwyler-Platz 2
3014 Bern
031 537 32 40
E-Mail

Herr Patrizio Paoluzzi
Leitung Bildungsgang
E-Mail

Ausbildungsverpflichtung

Die Ausbildungsverpflichtung im Kanton Bern wurde 2014 in die ordentliche Gesetzgebung aufgenommen. Damit werden alle Betriebe dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit qualifiziertem Personal in nichtuniversitären Gesundheitsberufen zu leisten.

Die Ausbildungsverpflichtung dient somit der Gewährleistung der Versorgungsziele, dies auch im Interesse der verpflichteten Betriebe. Messgrösse für die Höhe der Ausbildungsverpflichtung sind das Ausbildungspotenzial der Betriebe. Jeder Ausbildungsbetrieb wurde diesbezüglich eingestuft und aufgezeigt welche Ausbildungsleistung pro Jahr erwartet wird. Wird diese unterschritten, muss der Betrieb eine Ausgleichszahlung leisten. Von einer Anwendung dieser Sanktion wird abgesehen, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass für die Unterschreitung der Vorgabe kein eigenes Verschulden vorliegt.

Mehr Informationen zur Ausbildungsverpflichtung des Bildungsgang dipl. Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF finden Sie im „Manual Ausbildungsverpflichtung“, geschützt über das BE-Login verfügbar.

Aufbau der Ausbildung

Dem Antritt einer Ausbildung in Operationstechnik HF am medi gehen verschiedene Praktika als Teil des Aufnahmeverfahrens voraus (s. Kapitel Praktika des Aufnahmeverfahrens).

Die Ausbildung am medi startet jährlich im Oktober und dauert drei Jahre. Sie ist aufgebaut in abwechselnde mehrwöchige Phasen: Die theoretischen Grundlagen werden an der Schule gelehrt und die praktische Ausbildung erfolgt im Skills-Lab – dem Übungs-OP am medi – sowie in den Praktikumsbetrieben.

Der Bildungsgang umfasst mindestens 5400 Lernstunden. Diese sind in drei Lernbereiche unterteilt:

  • Schule: 40% = 55 Wochen
  • berufliche Praxis: 60% = 86 Wochen
  • Training und Transfer (TT): 10% proportional aufgeteilt und integriert in übrige beide Lernbereiche

Die Organisation des Lernbereichs Training und Transfer wird vom Bildungsanbieter und den Praktikumsbetrieben gemeinsam wahrgenommen (s. Kapitel zu Training und Transfer).

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Verkürzte Ausbildung

Für Interessierte, die im Besitz eines Pflegediploms sind, wird eine verkürzte, integrierte Ausbildungsvariante angeboten. Anstelle von 3 Jahren dauert diese 2 Jahre 3 Monate. Erlassen werden dabei das erste Semester sowie die zweite Hälfte des letzten Semesters. Ausbildungsstart ist jeweils im April.

Zugelassen sind:

  • Pflegefachpersonen mit eidgenössischem Diplom und mind. 6 Monaten Berufserfahrung in einer Operationsabteilung
  • Pflegefachpersonen mit einem ausländischen Diplom und SRK-Anerkennung mit mind. 6 Monaten Berufserfahrung in einer Operationsabteilung
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