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Pflegefachfraumann HF_FINAL_dev

Betriebsanstellung

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Ausbildungsmodell «Betriebsanstellung»

Im Kanton Bern kann die Ausbildung Pflege HF nach dem Prinzip der Schul- sowie der Betriebsanstellung absolviert werden.

Wichtige Eckpunkte des Modells Betriebanstellung:

  • Im Modell Betriebsanstellung nimmt der Ausbildungsbetrieb die Hauptrolle bei der Rekrutierung ein. Das Rekrutierungsverfahren und die Eignungsabklärung erfolgen in einem gemeinsamen Prozess zwischen Ausbildungsbetrieb und Berner Bildungszentrum Pflege.
  • Die curricularen Inhalte der Ausbildung sind die gleichen wie im Angebot mit Schulanstellung. Das obligatorische externe Praktikum in einem anderen Versorgungsbereich bleibt somit beibehalten.
  • Die Ausbildungsbetriebe stellen die Studierenden an und legen die Anstellungsbedingungen inklusive Salär (und Auszahlung) unter Berücksichtigung der Lohnempfehlung mit ihnen fest.
  • Die Betriebe teilen dem BZ Pflege mit – und zwar neu unabhängig davon, ob es sich um Studierende mit Betriebs- oder Schulanstellung handelt – wie viele Praktikumsplätze sie besetzen möchten. Eine Unterscheidung der beiden Ausbildungsprinzipien wird es bei der Zuteilung künftig nicht mehr geben.

Allen Betrieben steht es frei, nach Schulanstellung oder Betriebsanstellung auszubilden.

Kontakte

Auskünfte für Betriebe zum Ausbilden von Studierenden Pflege HF im Modell Betriebsanstellung:
Melinda Chambers
Leiterin Abteilung Praxis
031 630 14 82
E-Mail

Fragen zu Anmeldeverfahren und Eignungsabklärung:
Fachstelle Eignungsabklärung
E-Mail
031 630 17 00

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie verschiedene Vorlagen für Verträge und Vereinbarungen.

GOOD PRACTICE – PFLEGE HF/FH

Pflege HF 3 Jahre & Pflege HF 2 Jahre

Ausbildungsentschädigung für Betriebe

Seit Sommersemester 2019 unterstützt die GSI (ehemals GEF) das Modell «Betriebsanstellung» sowohl mit Ausbildungspunkten als auch mit einer Ausbildungsentschädigung von CHF 300.- pro Praktikumswoche. Dies vorerst während eines auf vier Jahre begrenzten Modellversuchs (2019-2022).

Die Ausbildungsentschädigung für Studierende des Sommersemesters 2019 kann rückwirkend von den Leistungserbringern eingefordert werden.

Lohnempfehlung

Die OdA Gesundheit Bern empfiehlt für den Vollzeitstudiengang Pflege HF im Modell „Betriebsanstellung“ eine Lohnbandbreite von CHF 1’800 bis CHF 2’200 pro Monat.

Eine Übersicht über alle drei Bildungsvarianten finden Sie im Kapitel «Bildungswege» über den entsprechenden Link in der nebenan stehenden Linkbox.

Pflege HF Teilzeit 3 Jahre

Ausbildung Pflege HF im Teilzeitmodell für FaGe

Das BZ Pflege bietet weiters eine Variante in Teilzeit für FaGe an, welche mit ihrem bestehenden Vorwissen das Diplom Pflege auf HF-Stufe erlangen möchten. Entstanden ist der modularisierte Teilzeit-Bildungsgang aufgrund regelmässiger Anfragen interessierter Personen.

Dieser Bildungsgang findet jeweils mit Start im Frühlingssemester statt.

Die Teilnahme ist nur mit einer Betriebsanstellung möglich. Möchte ein Betrieb eine Person anstellen, die diesen verkürzten Teilzeitgang absolviert, gelten folgende Bestimmungen bzgl. des Aufsetzens der Arbeitsverträge (Prozente repräsentieren das Total einer Fünftagewoche):

bzp-modularisiert-lohnprozente

Bei Anstellung einer Person, welche diesen Bildungsgang belegt, ist zu beachten, dass zu gegebenem Zeitpunkt ein viermonatiges Fremdpraktikum absolviert werden muss. Die vier Monate in einem anderen Betrieb werden von diesem Teilzeitgang vorgeschrieben. Die dafür benötigte Zeit wird nebst der Schulzeit absolviert, sie fällt also von der Anstellungszeit im studiumsbegleitenden Betrieb weg.

Eine Übersicht über alle drei Bildungsvarianten finden Sie im Kapitel «Bildungswege» über den entsprechenden Link in der nebenan stehenden Linkbox.

Interesse seitens Betriebe

Kontakte am BZ Pflege und die Liste mit Betrieben, die diese Ausbildung anbieten, finden Sie unter dem Link rechts in der Box.

Kooperationsverträge

Bei Interesse an Kooperationsverträgen setzen Sie sich bitte in Verbindung mit der Fachbereichsleitung Überbetriebliche Zusammenarbeit Ihrer Region:

Austausch und Vernetzung Pflege HF

Pflege HF Teilzeit 1.5 Jahre, Passerelle

Verkürztes Teilzeit-Studium für FaGe mit BP Langzeitpflege und -betreuung oder für Personen mit einem Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau 1 (DN I)

Für Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit mit einem eidgenössischen Fachausweis Langzeitpflege und -betreuung (Berufsprüfung BP) bietet das Berner Bildungszentrum Pflege die Passerelle Pflege HF an. Diese wird ausschliesslich mit dem Fokus K (körperlich erkrankte Menschen) absolviert und dauert 1,5 Jahre.

Die Betriebsanstellung ist Voraussetzung. Die/der Studierende ist zu mindestens 70% in einem Praxisbetrieb (schweizweit) angestellt, der über die Ausbildungsbewilligung Pflege HF verfügt.

Möchte ein Betrieb eine Person anstellen, die diesen verkürzten Teilzeitbildungsgang absolviert, gelten folgende Bestimmungen bezüglich des Aufsetzens der Arbeitsverträge (die Prozente repräsentieren das Total einer Fünftagewoche):

passerelle-pflege-hf-ausbildungsaufbau

Start der ersten Durchführung: März 2024
Aufnahmeschluss (Eignungsabklärung und nötige Schritte abgeschlossen): 31. Januar 2024

Evaluation der betrieblichen Ausbildung

Mit einer Evaluation werden bedarfsgerecht, systematisch und individuell Daten erhoben. Um gesetzte Ziele, Konzepte, Bedingungen, Prozesse und Wirkungen regelmässig zu bewerten und zu überprüfen. 

Eine Evaluation durch die Auszubildenden dient der Qualitätssicherung und gibt Ihnen wichtige Hinweise zur Qualität der praktischen Ausbildung in Ihrem Betrieb.

Durch konkrete Rückmeldungen erhalten Sie Bestätigung für eine gelungene Umsetzung oder Verbesserungsvorschläge, die Sie kontinuierlich in Ihre Überlegungen einbeziehen können.

Als anstellender Ausbildungsbetrieb tragen Sie die Verantwortung für die Qualität der Ausbildungsleistung.

Eine Evaluation wird sinnvollerweise nach Beendigung eines Semesters in der Praxis oder am Ende der Ausbildung durchgeführt.

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie das Dokument „Evaluation Ausbildungszeit im betrieblichen Anstellungsverhältnis“.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

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