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Rollen Berufsbildungsverantwortliche/r und Berufsbildner/in

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Allgemeine Information

In Kanton Bern wird die Rolle der/des Berufsbildungsverantwortlichen und der/des Berufsbildenden oft vermischt. Dabei nehmen beide Rollen unterschiedliche Aufgaben wahr.

Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) fasst unter der Funktion Berufsbildungsverantwortliche/r folgende Berufe zusammen:

  • Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben,
  • Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen,
  • Lehrpersonen für die schulische Grundbildung (für die berufskundliche Bildung, den allgemeinbildenden Unterricht oder den Sportunterricht),
  • Lehrpersonen für die Fächer der Berufsmaturität,
  • Lehrpersonen an höheren Fachschulen.

Die fachlichen und berufspädagogischen Vorgaben zur Bildung sowie über die betriebliche Erfahrung von Berufsbildungsverantwortlichen sind im Rahmenlehrplan „Bildungsverantwortliche“ definiert. 

Berufsbildungsverantwortliche/r

Die/Der Berufsbildungsverantwortliche/r trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung der Ausbildung. Sie/Er regelt die Delegation der Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.

Die/Der Berufsbildungsverantwortliche verfügt über

  • einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet.
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege und die für den Fachbereich notwendige Sicherheit.
  • eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 600 Lernstunden bei hauptberuflicher Tätigkeit.
  • eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 300 Lernstunden, wenn nicht mehr als 4 Studierende pro Jahr am Lernort Praxis augebildet werden.

Folgende Aufgaben nimmt die/der Berufsbildungsverantwortliche gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF wahr:

  • Interne und externe Kommunikation und Information,
  • Koordination und Planung der praktischen Ausbildung,
  • Begleitung und Coaching der Berufsbildnerinnen,
  • Lernprozessbegleitung,
  • Beurteilung,
  • Qualifikationsverfahren,
  • Qualitätsentwicklung.

Berufsbildner/innen

Der/Die Berufsbildner/in ist während der Praxismodule verantwortlich für die Lernprozessbegleitung der Studierenden an ihrer Organisationseinheit.

Der/Die Berufsbildner/in verfügt über

  • den Titel dipl. Pflegefachfrau HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege.
  • Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege und die für den Fachbereich notwendige Sicherheit.
  • eine berufspädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden.

Folgende Aufgaben nimmt der/die Berufsbildner/in gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF wahr:

  • Lernprozessbegleitung,
  • Interne Kommunikation und Information
  • Koordinations- und Planungsarbeiten,
  • Beurteilung,
  • Qualifikationsverfahren,
  • Qualitätsentwicklung.

Der Bildungsanbieter verlangt, dass pro Organisationseinheit ein/e Berufsbildner/in mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 60% arbeitet.

Weiterführende Informationen zum Diplomkurs als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildungen“.

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie eine Checkliste zur Einführung von neuen Berufsbildenden.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

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