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Anforderungen an die Praktikumsbetriebe

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Bildungsauftrag

Die Lernorte Praxis sind hauptsächlich die folgenden Abteilungen von Akutspitälern: diagnostische und interventionelle Radiologie, Radio-Onkologie, Nuklearmedizin.

Die Praktikumsbetriebe haben den Auftrag, den Studierenden zu ermöglichen, die vorgesehenen Kompetenzen gemäss Ausbildungsplan zu entwickeln. Dafür stellen sie die erforderliche Betreuung und Infrastruktur im Praktikum zur Verfügung. Jeder Praktikumsbetrieb verfügt über ein aktuelles Ausbildungskonzept, in welchem aufgezeigt wird, wie die Praktika organisiert werden und die Begleitung sichergestellt wird (s. Kapitel Ausbildungskonzept).

Jeder/jedem Studierenden ist eine Fachperson zugeteilt, welche die Ausbildungsverantwortung übernimmt (s. Kapitel Anforderungsprofil BB). Neben der Ausbildungsverantwortlichen stehen den Studierenden im Praktikumsalltag qualifizierte Berufspersonen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Gemäss den Vorgaben für die Ausbildungsverpflichtung der GSI muss der Lernort Praxis für seine Ausbildungstätigkeit über Praktikumsbegleiter/innen mit berufspädagogischer Qualifikation verfügen.

Fachliche Ausrichtung

Während der Praktika werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in realen Situationen gefestigt, erweitert und zu den erforderlichen beruflichen Kompetenzen entwickelt.

Fachlich werden während der Praktika (inklusive der durch das medi organisierten Spezialpraktika) folgende Themenbereiche zu folgenden Zeitpunkten behandelt (Anzahl Wochen kann leicht variieren):

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Koordination der Ausbildung

Zur Koordination der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung mit zwei Stellen in Kontakt: der Bildungsgangsleitung am medi und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe.

medi

Gemäss Art. 10 Abs. 1-3 MiVo HF trägt die Bildungsinstitution die Verantwortung für die Auswahl der Praktikumsbetriebe. Sie ist es, die Anforderungen an die Betriebe stellt und die Bildungstätigkeit in den Betrieben beaufsichtigt.

Nach bestandenem Aufnahmeverfahren am medi müssen sich die Studierenden einen Platz für die klinische Ausbildung suchen. Hierbei werden sie vom medi unterstützt: Sie führen eine Liste mit freien Ausbildungsplätzen in den Partnerbetrieben, welche sie an die aufgenommenen Kandidaten abgeben. Zuständig für Praktikumsfragen der Medizinisch-Technischen Radiologie am medi ist die in der Kontaktbox aufgeführte Sekretariatsstelle.

Ausschlaggebend für die Betriebe in der Betreuung der Praktikanten ist das Curriculum, abgelegt und zugänglich via der medi-Plattform educanet. Dort ist festgehalten, wie der Lehrplan der Studierenden aussieht, wie die Praktikumsplanung geregelt ist und vieles mehr.

GSI

Zur Koordinierung der Themen rund um das Anbieten von Praktikumsplätzen sind die Betriebe mit Ausbildungsverpflichtung nebst der Bildungsgangsleitung am medi (s. Kapitel medi) auch mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI, Abteilung Gesundheitsberufe in Kontakt.

Als Kontaktperson wird in jedem Betrieb ein/e Beauftragte/r bestimmt. Kommt es zu einem Wechsel in dieser Position, wird dies vom Vorgänger/der Vorgängerin bei der GSI mitgeteilt.

Die GSI verwendet zur Kommunikation mit den Betrieben die Internetplattform «FA AVG – Fachapplikation Ausbildungsverpflichtung nicht-universitärer Gesundheitsberufe». Relevante Informationen wie Vorgänge, Informationsmails oder Deadlines seitens der Direktion werden über diese Plattform an die Kontaktpersonen in den Betrieben geschickt.

Kontakt GSI

GSI
Spitalamt
Abteilung Gesundheitsberufe
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8

031 633 79 65
E-Mail

Kontakt medi

medi
Medizinisch-Technische Radiologie
Max-Daetwyler-Platz 2
3014 Bern
E-Mail

Sekretariat Bildungsgang MTR
Frau Katja Fleury
031 537 32 20

Anforderungsprofil BB

Der Ausbildungsbetrieb bestimmt Berufsbilder/innen, die für die Ausbildung der Studierenden der Radiologie verantwortlich sind. Als Mindestanforderung an diese ist ein Abschluss als dipl. Radiologiefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet erforderlich sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet. Daneben muss eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von mindestens 100 Lernstunden vorliegen. Bereits erbrachte pädagogische oder berufspädagogische Bildungsleistungen und Erfahrung können angerechnet werden.

Mögliche Anbieter für die 100 Lernstunden betragende Weiterbildung finden Sie hier.

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