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Weiterbildungen für Rettungssanitäter/in HF

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Innerhalb Rettungssanität

Disponent/in Notrufzentrale

An der Höheren Fachschule für Rettungsberufe HFRB Zürich kann der Vorbereitungslehrgang «Disponentin/Disponent Notrufzentrale» absolviert werden. Dieser Lehrgang richtet sich an Fachpersonen, welche bereits auf einer Notrufzentrale tätig sind.

Die anschliessende Eidgenössische Berufsprüfung erfolgt durch das Forum Berufsbildung Rettungswesen. Als Organisation der Arbeit vertritt sie die Interessen des Rettungswesens im Bereich der beruflichen Ausbildung auf Tertiärstufe.

Führungsperson in Rettungsorganisationen

Ebenfalls an der HFRB kann der berufsbegleitende Lehrgang «Führungsperson in Rettungsorganisationen» belegt werden. Falls der Lehrgang ohne anschliessende Fachprüfung besucht werden möchte, gelten gewisse Zulassungsbestimmungen.

Bei Interesse an einer anschliessenden HFP-Zertifizierung ist das Forum Berufsbildung Rettungswesen zuständig.

Pflege HF/FH

Ist ein Übertritt in den Bereich Pflege gewünscht, stehen Angebote auf zwei Stufen zur Verfügung.

Berufsbegleitender Bildungsgang Pflege HF

Am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen ZAG in Winterthur ZH wird die berufsbegleitende Nachholbildung für einen Abschluss in Pflege HF angeboten. Angesprochen sind auf HF-Stufe ausgebildete Rettungssanitäter/innen sowie Operationstechniker/innen.

Bachelor of Science Pflege / Pflege FH

Auf Stufe FH und ebenfalls spezifisch berufsbegleitend kann an der Berner Fachhochschule BFH der Studiengang Bachelor of Science / Pflege für dipl. Pflegefachpersonen absolviert werden. Zu diesem sind explizit auch ausgebildete Rettungssanitäter/innen HF zugelassen.

NDS AIN

An Nachdiplomstudiengängen Anästhesie-. Intensiv- und Notfallpflege NDS AIN interessierte Fachpersonen mit einem anderen tertiären Abschluss im Gesundheitsbereich als in Pflege HF/FH haben die Möglichkeit, unter Anrechnung bereits erbrachter Bildungs- und Praxisleistungen oder «sur dossier» ein NDS zu absolvieren (mind. 2 Jahre). Ausgebildete Rettungssanitäter/innen HF können sich beim Bildungsanbieter beraten lassen.

Prinzipiell zugelassen zu NDS AIN sind Personen, die über einen Abschluss als dipl. Pflegefachfrau/mann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein von der nach Bundesrecht zuständigen Behörde als gleichwertig anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege verfügen. Zudem muss Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachgewiesen werden.

Momentan laufen die Überprüfungen der Nachdiplomstudiengänge (NDS), um diese teilweise als Höhere Fachprüfungen anzubieten. Der NDS Anästhesie-. Intensiv- und Notfallpflege (AIN) wurde von OdASanté ebenfalls evaluiert. 2017 wurde beschlossen, dieses nicht in eine HFP zu überführen und weiterhin als NDS anzubieten.

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