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FaGe verkürzt für Erwachsene (FaGe E)

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Allgemeine Informationen

Die Ausbildung FaGe verkürzt für Erwachsene (FaGe E) richtet sich an Personen, welche mindestens 22-jährig sind und bereits während zwei Jahren Arbeitserfahrung im Bereich Pflege und Betreuung gesammelt haben. Im Gegensatz zur regulär verkürzten Ausbildung wird die FaGe E-Ausbildung in einer eigens für die Zielgruppe der Erwachsenen konzipierten Variante angeboten. Die Berufsfachschulen bieten separate Klassen an, wo das Lernen unter erwachsenen Personen gefördert wird und spezifisch auf deren Anliegen eingegangen werden kann. Thematisch werden die Inhalte etwas schneller durchlaufen als beim regulären Bildungsgang. Die Lernenden FaGe E lernen die gleichen Kompetenzen wie die FaGe-Lernenden im regulären Programm. Ebenfalls ist das Qualifikationsverfahren identisch. Einzig bei den Kompetenznachweisen Praxis werden weniger Teilnoten erarbeitet. 

Die FaGe E-Ausbildung wird oft von Personen besucht, welche bereits im Betrieb als Pflegehilfen arbeiten und sich im Berufsfeld weiterentwickeln möchten. Das Lehrverhältnis wird mit einem Lehrvertrag abgeschlossen, die Betriebe haben die Pflicht, die Ausbildungsbegleitung zu gewährleisten. Der minimale Beschäftigungsgrad beträgt 85% (60% Betrieb, 25% schulischer Unterricht und ÜK). Durch die Flexibilität, das Pensum den persönlichen Gegebenheiten anzupassen, ermöglicht diese Ausbildungsvariante Personen mit familiären oder sonstigen Doppelbelastungen die Möglichkeit, einen FaGe-Abschluss zu realisieren. Der Allgemeinbildende Unterricht kann vorgängig oder auch während der Ausbildung besucht werden, was zusätzliche Flexibilität in der Wahl des Arbeitspensums ermöglicht.

Festlegen des Ausbildungslohnes

Die OdA Gesundheit Bern gibt folgende Empfehlungen für das Festlegen des Ausbildungslohnes für die Anstellung von  FaGe E-Lernenden ab:

  • Ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis wird während der Ausbildungszeit durch einen Lehrvertrag abgelöst.
  • Der Lohn des Lehrvertrags richtet sich in diesem Fall nach dem bisherigen Anstellungsvertrag, angepasst an das Arbeitspensum.
  • Der Betrieb einigt sich mit der/dem Lernenden über die Lohnreduktion, welche auf Grund der Abwesenheiten (Berufsschule und ÜK) und (allenfalls) verminderter Arbeitsproduktivität erfolgt.
  • Die Kosten für die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) müssen vom Lehrbetrieb übernommen werden, da sie ein Bestandteil der Ausbildung (Lehrvertrag) sind.
  • Wird eine Person neu im Betrieb angestellt, empfiehlt die OdA Gesundheit Bern, je nach Vorbildung und Erfahrung, die Einreihung in der Gehaltsklasse 8 bzw. 9 gemäss kantonalem Besoldungsreglement BERESUB.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion bezahlt den Betrieben eine Ausbildungsentschädigung von CHF 6000.- pro Lehrverhältnis, sofern der Monatslohn der Lernenden FaGe E bei einem 85%-Pensum (60% Betrieb, 25 % schulischer Unterricht und ÜK) nicht unter CHF 2800.- liegt.

Der Lohn, der in einem Lehrvertrag festgelegt wird, beinhaltet das Engagement an allen drei Lernorten. Er deckt also das Gesamtpensum an Betriebsarbeit, Schule und ÜK. Unabhängig davon, wie hoch die einzelnen Beschäftigungsanteile sind.

Berechnet wird der Lohn basierend auf den Arbeitsprozenten im Betrieb. Daher sind die Empfehlungen ohne ABU sowie mit ABU-Integral dieselben.

Mindestlöhne FaGe E ohne ABU

Ohne ABU (ABU-Jahreskurs absolviert oder ABU-Dispens aufgrund Vorbildung) müssen mind. 25% Beschäftigungsanteile im Lehrvertrag für ÜK und Berufsfachschule dazugerechnet werden:

FaGeE-Lohnempf-ohne-ABU-112023

Mindestlöhne FaGe E mit ABU

Mit ABU-Integral müssen mind. 35% Beschäftigungsanteile im Lehrvertrag für ÜK und Berufsfachschule dazugerechnet werden:

FaGe-E-Lohnempf-ABU-Integral

Flyer zur FaGe E Ausbildung
FaGeE-Flyer_A6_2020

FaGe verkürzt für Erwachsene

FaGe E Ausbildung im Kanton Bern seit Sommer 2018

Die 3. Bildungsverordnung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ ist per 1.1.2017 in Kraft getreten. Die Anpassungen sehen unter anderem vor, dass der Art. 2, Abs. 3 der vorhergehenden Bildungsverordnung der neuen Fassung entfällt. Darin wurden bis anhin die Anforderungen an eine standardisierte, verkürzte Ausbildung geregelt, welche nun gesetzlich nicht mehr verankert ist.

Der Kanton Bern hat aufgrund der grossen Nachfrage nach FaGe E-Lehrstellen entschieden, ein Folgeangebot zu erstellen, welches im Juli 2017 von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern genehmigt worden ist und seit Sommer 2018 umgesetzt wird. Einzelheiten zum Bildungskonzept finden Sie in nebenstehenden Dokumenten.

Das Anforderungsprofil

Für die verkürzte Ausbildung für Erwachsene zugelassen werden Personen, welche das 22. Altersjahr vollendet haben und im Minimum über zwei Jahre praktische Arbeitserfahrung im Berufsfeld Pflege und Betreuung mit einem Mindestanstellungsgrad von 60% verfügen.

Im Download finden Sie eine genaue Übersicht – eine Checkliste – über alle Kriterien, die jemand für den Abschluss eines Lehrvertrags erfüllen muss.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern nach Abschluss eines Lehrvertrags.

Über die Zulassung zu einer verkürzten Lehre entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern MBA.

Vorabklärungen FaGe E-Lehrvertrag

Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Webseite FaGe E (be.ch)
031 633 87 87
E-Mail

Vorbereitungskurs Grundkompetenzen FaGe E

Seit dem Schuljahr 2024/25 gilt der Vorbereitungskurs Grundkompetenzen FaGe E als Brückenangebot – hier geht es zur Brückenangebot-Seite.


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