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Assistentin Gesundheit EBA_FINAL_dev

Bildungselemente & Unterlagen

Spitex

Lernprozess und Evaluation

Lernprozess und Beurteilung im Überblick

Lernende und Ausbildende der Praxis dokumentieren den Lernprozess nach dem vorliegenden Konzept und den zugehörigen Hilfsmitteln. Das Dokumentieren dient der Standortbestimmung während der Ausbildung sowie der laufenden Abstimmung von Zielen und Fördermassnahmen auf die aktuelle Entwicklung der Lernenden im Ausbildungsprozess. Gleichzeitig können die Instrumente auch für die Beurteilung der Leistung in der beruflichen Praxis während der Ausbildung zur Assistentin/zum Assistenten Gesundheit und Soziales eingesetzt werden. Das Konzept besteht aus vier Elementen, die im folgenden kurz umrissen sind:

Lernprozess

In den Kurzbeschreibungen zu den vier dargestellten Elementen finden Sie Beschreibungen, Empfehlungen und Vorgaben zu den einzelnen Instrumenten, Zielen, der Verantwortlichkeiten, zur Periodizität und den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln.

Evaluation der betrieblichen Ausbildung

Mit einer Evaluation werden bedarfsgerecht, systematisch und individuell Daten erhoben. Um gesetzte Ziele, Konzepte, Bedingungen, Prozesse und Wirkungen regelmässig zu bewerten und zu überprüfen. 

Eine Evaluation durch die Auszubildenden dient der Qualitätssicherung und gibt Ihnen wichtige Hinweise zur Qualität der praktischen Ausbildung in Ihrem Betrieb.

Durch konkrete Rückmeldungen erhalten Sie Bestätigung für eine gelungene Umsetzung oder Verbesserungsvorschläge, die Sie kontinuierlich in Ihre Überlegungen einbeziehen können.

Als Lehrbetrieb tragen Sie die Verantwortung für die Qualität der Ausbildungsleistung. Die Evaluationen dienen Ihnen zusätzlich im Rahmen einer Überprüfung der Betriebsbewilligung.

Eine Evaluation wird sinnvollerweise nach Beendigung eines Ausbildungsjahres oder am Ende der Ausbildung durchgeführt.

Verweis geschützter Bereich

Im geschützten ÜZA-Kapitel Good Practice finden Sie das Dokument „Evaluation Ausbildungszeit im betrieblichen Anstellungsverhältnis“.

GOOD PRACTICE – ÜBERGEORDNET

Probezeit

Planen der Probezeit

Die Probezeit dient beiden Vertragsparteien zur Überprüfung der getroffenen Berufs- und Betriebswahl.

  • Planen Sie eine strukturierte Probezeit.
  • Definieren Sie mit der/dem Lernenden die Ziele der Probezeit, damit alle Beteiligten von denselben Grundvoraussetzungen ausgehen.
  • Setzen Sie realistische und überprüfbare Tages- und Wochenziele.
  • Werten Sie diese in regelmässigen Standortbestimmungen mit der/dem Lernenden aus und vereinbaren Sie neue Ziele.
  • Machen Sie vor Ablauf der Probezeit eine umfassende Auswertung.
  • Die während der Probezeit beobachteten Ausbildungsschritte dienen Ihnen als Grundlage für das Gespräch kurz vor Ablauf der Probezeit.

Probezeitgespräch

Das Gespräch gegen Ende der Probezeit dient zur Standortbestimmung für beide Seiten. Die Lernenden können feststellen, ob die Berufswahl ihren Neigungen und Vorstellungen entspricht. Die Berufsbildnerinnen erhalten in dieser Zeit einen ersten Eindruck vom Verhalten, den Fähigkeiten und der Arbeitsweise der Lernenden.

  • Durch Nachfragen bezüglich Erfüllung der Erwartungen können Sie die Zufriedenheit erkunden.
  • Sprechen Sie kritische Punkte möglichst schnell an und klären Sie diese.
  • Vereinbaren Sie Ziele für die weitere Einarbeitung und die nächste Beurteilungsperiode.
  • Definieren Sie Förderung- und Unterstützungsmassnahmen.
  • Fällen Sie eine Entscheidung über das weitere Arbeitsverhältnis.

Als Hilfsmittel dienen:

  • Modelllehrgang
  • Lerndokumentation
  • Beobachtungen
  • Gespräch mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen
  • Gespräch mit Lehrpersonen
  • Gespräche mit ÜK-Verantwortlichen
  • Gespräch mit Eltern

Falls eine Verlängerung der Probezeit in Frage kommt, muss diese Meldung vor Ablauf der Probezeit beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA eingereicht werden. Alle nötigen Informationen, auch zu den rechtlichen Aspekten, finden Sie auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion unter www.erz.be.ch. Formulare und Merkblätter finden Sie hier

Strukturierte Besprechungen

Die Berufsbildner/innen planen ein bis zwei im Monat eine strukturierte Besprechung mit den Lernenden – oft auch Standortgespräch genannt. Dabei werden der Ausbildungsstand besprochen und neue Ziele definiert. Es bietet auch die Möglichkeit, Fragen zur Ausbildung zu klären, den Alltag zu reflektieren und den Transfer zwischen den drei Lernorten zu planen. Das Gespräch wird schriftlich festgehalten. Beiliegend finden Sie mögliche Vorlagen zur Gestaltung und Durchführung des Gesprächs.

Die Gesprächsunterlagen bleiben im Betrieb und werden im Ausbildungsdossier der Lernenden abgelegt.

Strukturierte Besprechung

Lerndokumentation

Die Lerndokumentation ist ein Portfolio von Beiträgen über die praktische Arbeit im Lehrbetrieb, die Inhalte der Überbetrieblichen Kurse und der Themen der Berufsfachschule. Ausgehend von den Situationen des Bildungsplans dokumentieren und reflektieren die Lernenden in der Lerndokumentation:

  • erlebte Situationen im Betrieb
  • den Ausbildungsstand (Selbsteinschätzung)
  • den Optimierungsbedarf (Selbsteinschätzung).
Lerndokumentation-AGS-Grafik

Leistungsdokumentation

Um den Lernprozess der Lernenden zu dokumentieren, können verschiedene Dokumente und Vorgehensweisen gewählt werden: 

  • Verlaufsblätter (betriebsinterne oder Vorlagen der OdA)
  • ePAK Gesundheit (elektronische Planung und Dokumentation)

Kompetenznachweise

Der Kompetenznachweis – kurz erklärt

Der Bildungsplan AGS basiert auf der Kompetenzen-Ressourcen-Methode (KoRe). Die Ausbildung ist kompetenzorientiert und richtet sich nach Situationen im Arbeitsalltag aus. Im Bildungsplan sind Handlungskompetenzbereiche und Handlungskompetenzen mit typischen Situationen abgebildet. In welchem Semester welche Handlungskompetenzen geprüft werden sollen, erfolgt gemäss dem Bildungsprogramm, ist national festgelegt und verbindlich.

Die Kompetenznachweise prüfen abgeschlossene Handlungskompetenzen, bilden eine summative Evaluation und fliessen als Erfahrungsnote Praxis in die Notengebung am Schluss der Ausbildung ein.

Von den 29 Handlungskompetenzen stehen 19 für die Überprüfung zur Auswahl – 9 davon werden konkret geprüft. In den Hilfsblättern Kompetenznachweise-Planung und der Kompetenznachweise-Wegleitungen sind die 19 Handlungskompetenzen aufgelistet.

Im ersten, zweiten und dritten Semester werden je 3 Kompetenzen überprüft. Die OdA Gesundheit Bern und die OdA Soziales Bern geben aufgrund des Bildungsplanes und des Ausbildungsprogramms Empfehlungen ab, in welchem Semester die Kompetenznachweise geprüft werden können. Diese Hinweise sind im geschützten Bereich der Website bei den Kompetenznachweisen vermerkt. Die/der zuständige Berufsbildner/in, entscheidet, wann welche Kompetenzen ermittelt werden. Im vierten Semester finden aufgrund der praktischen Prüfung keine Nachweise mehr statt.

Spätestens in den letzten zwei Wochen jedes Semesters (KW 4 bzw. 29) reicht die/der Berufsbildungsverantwortliche oder die/der Berufsbildner/in die Noten der Kompetenznachweise (Erfahrungsnote Praxis) digital im ePak ein.

Durchführung der Kompetenznachweise

Die berufsbildende Person bezeichnet spätestens zu Beginn des Semesters die zu prüfenden Handlungskompetenzen und legt deren Prüfungszeitpunkt fest. Die lernende Person wird rechtzeitig über die ausgewählten Kompetenznachweise und die Durchführung informiert. Empfohlen wird, mehrere Beobachtungssituationen in die Benotung einfliessen zu lassen und die Kompetenznachweise jeweils über ein Semester zu verteilen. Die Bewertung erfolgt anhand der im Bildungsplan vorgegebenen Notenskala (halbe Zwischennoten sind zulässig).

Besprechen und Dokumentation der Kompetenznachweise

Die Besprechung zwischen der/dem Berufsbildner/in und der lernenden Person beinhaltet die Bekanntgabe der Note und die Begründung. Die Bekanntgabe erfolgt über ePak Gesundheit und beinhaltet eine Signatur der Berufsbildnerin wie auch die Aufforderung per E-Mail einer Signatur der lernenden Person. Damit die Signatur gemacht werden kann, muss die Lernende sich in OdAOrg einloggen und dann auf dem gleichen Geräte den zugestellten Link anklicken. Die Kompetenznachweise sind während der Ausbildung nicht wiederholbar.

Verlängerung der Eingabefrist Kompetenznachweise

Falls die Note der Kompetenznachweise nicht fristgerecht eingereicht werden kann, muss ein Verlängerungsgesuch gestellt werden. Die Chefexpertin entscheidet über eine Bewilligung/Ablehnung dieses Verlängerungsgesuchs. 

Begründete Verlängerungen sind:

– Krankheit/Unfall Lernernder oder Berufsbildner/in (mit Arztzeugnis)
– Lehrbetriebswechsel
– Wechsel Berufsbildner/in

Eingabe der Kompetenznachweise im ePaK

Spätestens in den letzten zwei Wochen jedes Semesters (KW 4 bzw. KW 29) gibt die Berufsbildnerin/der Berufsbildner die Erfahrungsnote elektronisch ein.

Seit Mai 2017 erfolgt die Eingabe über das Planungstool ePak Gesundheit, welches über OdAOrg bewirtschaftet werden kann.

In den Betrieben haben die Berufsbildungsverantwortlichen (BBV) die Administratorenrechte über ePak erhalten und können die betrieblichen Grundeinstellungen vornehmen. Sobald die Berufsbildner/innen von dieser Person ins System aufgenommen werden, können diese selber auch wieder Kompetenznachweise eingeben. Falls Sie als Berufsbildner/in keinen Zugang zu ePak haben, melden Sie sich bei ihrer/Ihrem Berufsbildungsverantwortlichen.

Einreichen der ERFA-Note

Am Ende des dritten Semesters werden die durchgeführten, besprochenen Kompetenznachweise auf ePak mit dem Button «speichern und abschliessen» eingereicht. Das gedruckte, von der prüfenden Person und der lernenden Person unterschriebene Originakdokument, wird im Personaldossier abgelegt.

Bildungsbericht

Am Ende jedes Semesters erstellen die Berufsbildner/innen einen Bildungsbericht. Dabei wird ein Rückblick auf das vergangene Semester sowie ein Ausblick auf das folgende Semester gemacht. Die Beurteilung der Leistung kann durch Noten oder einer Einordnung von A-D erfolgen. Die Lernenden geben ebenfalls Rückmeldung zum Ausbildungsverlauf und der Ausbildungsbegleitung. 

Die Durchführung des Bildungsberichts ist obligatorisch. Die Dokumente bleiben im Betrieb und werden im Ausbildungsdossier der Lernenden abgelegt.

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